Die Kosten für Einzeltherapie und Familientherapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die Familientherapie wird über die Krankenkasse der Eltern abgerechnet. 

Private Krankenversicherungen: Sind Sie privat versichert, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Wir rechnen in unserer Praxis mit dem 2,3 fachen Satz ab.